Bei einem Wasserschaden stets besonnen reagieren

posted am: 28 September 2020

Ein Wasserschaden kommt mitunter ziemlich unverhofft auf die Betroffenen zu und löst im ersten Moment jede Menge Unruhe aus. Ist man mit einem solchen Problem konfrontiert, sollte man jedoch besonnen reagieren und einen kühlen Kopf bewahren.

Zunächst die Ursache klären

Woher kommt eigentlich das Wasser? Liegt die Ursache in der eigenen Wohnung? Hat sich das Wasser aus einer anderen Wohnung seinen Weg gebahnt oder handelt es sich eventuell um einen Rohrbruch? Fragen über Fragen, welche in einer solchen Situation vollkommen normal sind. Schließlich geht es nun auch darum zu klären, wer der Verursacher des Schadens ist und welche Versicherung für den Schaden aufkommen wird. Nicht immer lässt sich die Ursache sofort ermitteln. Gerade in größeren Wohnhäusern muss man mitunter regelrecht nach dem Ursprung des Schadens suchen.

Wichtige Gegenstände in Sicherheit bringen

Gerade technische Geräte können bei einem auftretenden Wasserschaden erheblichen Schaden nehmen. Hier gilt es diese unbedingt zu schützen. Zunächst sollte man alle Geräte vom Strom trennen. Anschließend sollten die betreffenden Geräte, wenn möglich in ein Zimmer gestellt werden, welches vom Schaden nicht betroffen ist. Das Wasser ist in vielen Fällen nicht in alle Räume eingedrungen.

Bei Eigenverschulden Vermieter und Versicherung informieren

Sie sind der Verursacher des Wasserschadens? Typisch sind hier vor allem ausgelaufene Waschmaschinen und Geschirrspüler. Wohnt man in einem Mehrfamilienhaus zur Miete ist nun umgehend der Vermieter oder die zuständige Hausverwaltung zu informieren. Eine zuständige Hausverwaltung oder ein Vermieter kann dann eventuell betroffene Mieter des Hauses über den Schaden informieren. Nicht selten treten die Probleme in Abwesenheit auf. Das Thema Abwesenheit kann auch für den Verursacher des Schadens zum relevanten Aspekt der Betrachtung werden. Wer über eine private Haftpflichtversicherung verfügt braucht sich über die Erstattung der erstandenen Kosten keine Sorgen zu machen. Es gibt jedoch auch Fallstricke und dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine Waschmaschine oder ein Geschirrspüler in Abwesenheit des Mieters in Betrieb sind. Die meisten Versicherungen sehen dies als grob fahrlässig an und verweigern dann die Zahlung.

Ein Rohrbruch im Haus

Hin und wieder kommt es aus den unterschiedlichsten Gründen auch zu einem Rohrbruch im Haus. Hier liegt das Heft des Handelns dann in der Hand der Hausverwaltung, welche die entsprechende Gebäudeversicherung informieren muss. Allerdings geht es dabei zumeist nicht nur um die Schäden am Gebäude. Häufig dringt das Wasser auch direkt in die Wohnungen ein. Hier sollte man als betroffener Mieter unbedingt protokollieren welche Schäden entstanden sind. Jetzt können vor allem auch Bilder sehr hilfreich sein. In den meisten Fällen wird die Hausverwaltung jedoch einen Gutachter in die jeweiligen Wohnungen schicken, um die Schäden fachgerecht zu dokumentieren. Auf Seiten, wie von Friedrich W. Petersen, kann man sich informieren.

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